Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/19/0328

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/19/0328

Entscheidungsdatum

17.02.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0293 1

Stammrechtssatz

Unter Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß sich um eine

unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen handeln (Hinweis E 27.5.1987, 87/03/0112).

Schlagworte

Grenzübertritt Durchwinken Einreise Sprachkenntnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190328.X01

Im RIS seit

06.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1991190328_19920217X01

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