Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/19/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/19/0187

Entscheidungsdatum

25.11.1991

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0293 1

Stammrechtssatz

Unter Notstand im Sinne des Paragraph 6, VStG kann nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Handlung begeht. Es muß sich um eine

unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen handeln (Hinweis E 27.5.1987, 87/03/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190187.X02

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1991190187_19911125X02

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