Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 85/15/0069

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

85/15/0069

Entscheidungsdatum

09.06.1986

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in: RdW 4/2011, S 250-252; AnwBl 1987/4 S 191;

Rechtssatz

Nur dann kann kein Verschulden an der erwiesenermaßen unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges angelastet werden, wenn der Geschäftsführer dartun hätte können, daß er ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes von einem Steuerberater erteilt worden ist, zu der Beanspruchung des Vorsteuerabzuges veranlaßt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150069.X05

Im RIS seit

09.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012

Dokumentnummer

JWR_1985150069_19860609X05

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