Die Akte individueller Normvollziehung müssen auch in den sie delegierenden selbstständigen Verordnungen eine ausreichend bestimmte Deckung finden. (Hinweise auf E VfSlg 4272/2963 und 5637/1967 und E des VwGH vom 12.5.1972, 2263/70)Die Akte individueller Normvollziehung müssen auch in den sie delegierenden selbstständigen Verordnungen eine ausreichend bestimmte Deckung finden. (Hinweise auf E VfSlg 4272/2963 und 5637 aus 1967, und E des VwGH vom 12.5.1972, 2263/70)