Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11988 A/1986
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
84/09/0096
Entscheidungsdatum
15.01.1986
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/09/0066 E 30. Jänner 1984 VwSlg 11306 A/1984 RS 1
Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung, welche Erträge bei einer ordentlichen Bewirtschaftung aus einem Besitz zu erzielen sind, ist grundsätzlich vom freien Gestaltungsrecht des Rentenbeziehers auszugehen. Der Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung besagt im wesentlichen, dass der Rentenbezieher nicht in einer ihm vorwerfbaren Weise sein ertragbringendes Vermögen ungenützt lassen darf. Der Maßstab für die Einhaltung dieses Grundsatzes ist nicht nur eine abstrakte Verwertungsmöglichkeit, sondern auch die - nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende - Zumutbarkeit in einem konkreten Fall.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984090096.X01
Dokumentnummer
JWR_1984090096_19860115X01