Ausführungen darüber, daß im § 4 Abs 2 unter "ursächlichen Zusammenhang" die für den Kausalzusammenhang maßgebenden Tatsachen zu verstehen sind (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).Ausführungen darüber, daß im Paragraph 4, Absatz 2, unter "ursächlichen Zusammenhang" die für den Kausalzusammenhang maßgebenden Tatsachen zu verstehen sind (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).