Ein Straferkenntnis, das im Kopf des Papiers die Bezeichnung
"Bezirkshauptmannschaft St. J. .... trägt, am Schluss den
maschinschriftlichen Ausdruck:" Für den Bezirkshauptmann: G ...."
sowie im Kopf die Kennzeichnung "DVR:" samt einer siebenstelligen Zahl mit allenfalls einem Klammerzitat (hier: DVR: 0077470 (B701) aufweist, stellt einen mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheid iSd § 18 Abs 4 AVG dar.sowie im Kopf die Kennzeichnung "DVR:" samt einer siebenstelligen Zahl mit allenfalls einem Klammerzitat (hier: DVR: 0077470 (B701) aufweist, stellt einen mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Bescheid iSd Paragraph 18, Absatz 4, AVG dar.