Die nach dem Zivildienstgesetz, BGBl Nr. 187/1974, in der Fassung der Novelle BGBl Nr. 496/1980 beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Zivildienstoberkommission ist eine kollegial organisierte Verwaltungsbehörde, deren Bescheide nicht der Überprüfung durch den VwGH unterliegen.Die nach dem Zivildienstgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 187 aus 1974,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1980, beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Zivildienstoberkommission ist eine kollegial organisierte Verwaltungsbehörde, deren Bescheide nicht der Überprüfung durch den VwGH unterliegen.