An der Versetzung einer im Zuge eines Lehrganges für eine Führungsfunktion mit Erfolg ausgebildeten Beamten, der an seiner bisherigen Dienststelle infolge Fehlens eines Postens nicht seiner Ausbildung entsprechend eingesetzt werden kann, an eine Dienststelle, an welcher ein Mangel an derart ausgebildeten Bediensteten besteht, ist ein wichtiges dienstliches Interesse gegeben.