Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 82/13/0210

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/13/0210

Entscheidungsdatum

13.04.1983

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1415/68 E 8. April 1970 RS 2

Stammrechtssatz

Werden die Bücher, die zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben herangezogen werden könnten, im Ausland geführt, und haben Zeugen, die gleichfalls zum Beweis herangezogen werden könnten, ihren Wohnsitz im Ausland, so trifft den Steuerpflichtigen, der die Betriebsausgaben geltend gemacht hat, eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Es ist seine Sache, der Abgabenbehörde, die in dieser Richtung über

Zwangsmittel nicht verfügt, die Bücher zugänglich und die Zeugen stellig zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130210.X01

Im RIS seit

13.04.1983

Dokumentnummer

JWR_1982130210_19830413X01

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