Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 11306 A/1984
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
82/09/0066
Entscheidungsdatum
30.01.1984
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Bei der Beurteilung, welche Erträge bei einer ordentlichen Bewirtschaftung aus einem Besitz zu erzielen sind, ist grundsätzlich vom freien Gestaltungsrecht des Rentenbeziehers auszugehen. Der Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung besagt im wesentlichen, dass der Rentenbezieher nicht in einer ihm vorwerfbaren Weise sein ertragbringendes Vermögen ungenützt lassen darf. Der Maßstab für die Einhaltung dieses Grundsatzes ist nicht nur eine abstrakte Verwertungsmöglichkeit, sondern auch die - nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende - Zumutbarkeit in einem konkreten Fall.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden Einkommens
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090066.X01
Im RIS seit
29.09.2004
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011
Dokumentnummer
JWR_1982090066_19840130X01