Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 81/09/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/09/0002

Entscheidungsdatum

19.01.1983

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2351/54 E 17. Oktober 1956 VwSlg 4168 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn eine Person, die keine geregelte Berufsausbildung genossen hat, durch längere Zeit in einer bestimmten Wirtschaftssparte praktisch tätig gewesen ist, sodass sie zufolge der hierdurch gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten Berufsgruppe zuzuzählen ist, muss sie aus diesem Grund auch einer Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG unterzogen werden.

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Besondere berufliche und persönliche Verhältnisse besondere Dienstbeschädigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981090002.X01

Im RIS seit

13.04.2004

Dokumentnummer

JWR_1981090002_19830119X01

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