Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 5769 F/1983
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
3849/80
Entscheidungsdatum
16.03.1983
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit besteht für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit, zur Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Zieles unterscheidliche Wege zu wählen. Solange die gewählten Wege nicht als mißbräuchlich oder als Scheinhandlungen zu werten sind, hat ihnen grundsätzlich auch die Besteuerung zu folgen. Ein tatsächlich gewählter und abgabenrechtlich zulässiger Weg kann daher auch nicht im Wege der wirtschaftichen Betrachtungsweise in einen anderen Weg umgedeutet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980003849.X02
Im RIS seit
16.03.1983
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2018
Dokumentnummer
JWR_1980003849_19830316X02