Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10315 A/1980
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2689/80
Entscheidungsdatum
03.12.1980
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Rechtssatz
Die vom Beschwerdeführer einmal abgegebene Erklärung der Zurückziehung der Beschwerde kann nachträglich nicht zurückgenommen werden. Der Beschwerdeführer kann die eingebrachte Beschwerde auch ohne Mitwirkung seines Rechtsvertreters rechtswirksam zurückziehen. Die Behauptung, das ursprüngliche Vollmachtsverhältnis sei nicht aufgelöst, ist für die rechtliche Beurteilung der abgegebenen prozessualen Erklärung einer Partei im Verfahren vor dem VwGH bedeutungslos. Es muss daher auch der nunmehr unternommene Versuch, die Zurückziehung der Beschwerde in eine bloße Erklärung der Klaglosstellung umzudeuten, fehlschlagen.
Schlagworte
Bescheidbeschwerde
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1980002689.X01
Im RIS seit
12.12.2007
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2008
Dokumentnummer
JWR_1980002689_19801203X01