Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 2689/80

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10315 A/1980

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2689/80

Entscheidungsdatum

03.12.1980

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Rechtssatz

Die vom Beschwerdeführer einmal abgegebene Erklärung der Zurückziehung der Beschwerde kann nachträglich nicht zurückgenommen werden. Der Beschwerdeführer kann die eingebrachte Beschwerde auch ohne Mitwirkung seines Rechtsvertreters rechtswirksam zurückziehen. Die Behauptung, das ursprüngliche Vollmachtsverhältnis sei nicht aufgelöst, ist für die rechtliche Beurteilung der abgegebenen prozessualen Erklärung einer Partei im Verfahren vor dem VwGH bedeutungslos. Es muss daher auch der nunmehr unternommene Versuch, die Zurückziehung der Beschwerde in eine bloße Erklärung der Klaglosstellung umzudeuten, fehlschlagen.

Schlagworte

Bescheidbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1980002689.X01

Im RIS seit

12.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2008

Dokumentnummer

JWR_1980002689_19801203X01

Navigation im Suchergebnis