Ausführungen über die Rechte eines gemäß § 37 Abs 3 TFLG 1978 bestellten Sachverwalters. (Hinweis auf E v. 5.7.1976, 0417/76, wonach der Obmann grundsätzlich zur Erhebung einer Berufung berechtigt ist)Ausführungen über die Rechte eines gemäß Paragraph 37, Absatz 3, TFLG 1978 bestellten Sachverwalters. (Hinweis auf E v. 5.7.1976, 0417/76, wonach der Obmann grundsätzlich zur Erhebung einer Berufung berechtigt ist)