Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2219/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5461 F/1980;

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2219/79

Entscheidungsdatum

28.02.1980

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Rechtssatz

Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört, hat der Verfügungsberechtigte in der schriftlichen Warenerkärung zunächst selbst nach bestem Wissen und Gewissen, dh nach der äußersten, dem Erklärungspflichtigen nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit voraus, daß alle für eine wahrheitsgemäße Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Tatsachen offengelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002219.X03

Im RIS seit

28.02.1980

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1979002219_19800228X03

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