Ausführungen über den Umfang der Bindungswirkung im Sinne des § 61 Abs 4 NÖ GemO und die Rechtslage bei Verbreiterung einer Gemeindestraße auf das Ausmaß nach § 13NÖ BO.Ausführungen über den Umfang der Bindungswirkung im Sinne des Paragraph 61, Absatz 4, NÖ GemO und die Rechtslage bei Verbreiterung einer Gemeindestraße auf das Ausmaß nach Paragraph 13 N, Ö, BO.