Ausführungen darüber, ob in Hinsicht auf die sogenannte "Theorie der wesentlichen Bedingung" (Hinweis E VS 21.5.1962, 2297/59, VwSlg 5804 A/1962, RS 3) der Verlust eines Auges oder das Verhalten des Kriegsbeschädigten (überraschendes Betreten der Fahrbahn bei völliger Dunkelheit) als wirkende Ursache anzusehen ist.