Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
1611/78
Entscheidungsdatum
10.11.1978
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2411/59 E 24. April 1961 RS 1
Stammrechtssatz
Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die
Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter
Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001611.X03
Dokumentnummer
JWR_1978001611_19781110X03