Gegen Bescheide der Zivildienstkommission ist die Beschwerdeführung an den VwGH zufolge der Bestimmung des Art 133 Z 4 B-VG unzulässig.Gegen Bescheide der Zivildienstkommission ist die Beschwerdeführung an den VwGH zufolge der Bestimmung des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG unzulässig.