Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1583/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9764 A/1979

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1583/77

Entscheidungsdatum

13.02.1979

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Die Verwaltungsvorschrift des Paragraph 61, Absatz eins, erster Satz AVG wird vom Lenken eines Fahrzeuges nicht dadurch verletzt, daß die Ladung eines Fahrzeuges auf die Straße fällt und diese verunreinigt, sondern eine Verletzung dieser Vorschrift wo nach dem Lenken eines Fahrzeuges die ordnungsgemäße Art der Verwahrung der Ladung am Fahrzeug wahrzunehmen hat, besteht darin, daß die Ladung eben nicht in entsprechender Art verwahrt wird. (Hinweis auf E vom 24.4.1978, 2391/77)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977001583.X01

Im RIS seit

10.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1977001583_19790213X01

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