Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2155/76
Entscheidungsdatum
25.03.1977
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Eine mittelbare Dienstbeschädigung liegt nicht nur dann vor, wenn die als Dienstbeschädigung anerkannte Gesundheitsschädigung die unmittelbare Ursache einer anderen Gesundheitsschädigung bildet oder wenn infolge der Dienstbeschädigung eine Verschlimmerung eines vorbestandenen Leidens eintritt, sondern auch dann, wenn eine Dienstbeschädigung ein erst danach entstandenes alters- oder schicksalsbedingtes akausales Leiden verschlechtert.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil
Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von
Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90
Abs1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002155.X03
Im RIS seit
20.08.2003
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2012
Dokumentnummer
JWR_1976002155_19770325X03