Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2084/76
Entscheidungsdatum
17.01.1979
Index
L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0186/76 E 18. März 1977 VwSlg 5104 F/1977 RS 1
(hier: auch dann nicht, wenn eine Funktion zwischen
Bescheiderlassung und Ablauf der Berufungsfrist endet. Es kann
vielmehr nur die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde erhoben werden).
Stammrechtssatz
Gegen Bescheide des Regierungskommissärs im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein Rechtsmittel auf Gemeindeebene nicht zulässig.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht
Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne
des B-VG Art131 Abs1
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen
gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren
Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1976002084.X01
Dokumentnummer
JWR_1976002084_19790117X01