Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0704/75

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 9426 A/1977

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0704/75

Entscheidungsdatum

10.11.1977

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
86/01 Veterinärrecht allgemein

Rechtssatz

Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gegen den Tierhalter wegen der Übertretung veterinärpolizeilicher Vorschriften - etwa wegen (zeitweiliger) Unzurechnungsfähigkeit - bildet kein bindendes Präjudiz für die Entscheidung über den Entschädigungsanspruch. Von der Absicht der Verwaltungsstrafbehörde darf nur dann abgegangen werden, wenn die Administrativbehörde sich auf Grund eines einwandfrei durchgeführten Ermittlungsverfahrens ein eigenes Urteil über die Zurechnungsfähigkeit des Bfrs im Tatzeitpunkt bzw darüber gebildet hat, ob dem Bfr sein normwidriges Verhalten zur Last fällt.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975000704.X02

Im RIS seit

10.11.1977

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013

Dokumentnummer

JWR_1975000704_19771110X02

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