Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
1458/74
Entscheidungsdatum
25.06.1975
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 7
Stammrechtssatz
Ein Erwerbsbemühen des Beschädigten kann nicht als wesentlicher Beitrag zur Ausübung der als zumutbar erkannten Erwerbstätigkeit gewertet werden, wenn die Betätigung medizinisch als Wagnis zu werten ist oder wenn die Anforderung nur mit medizinisch nicht vertretbarer Überwindung körperlicher Beschwerden, Widerstände oder Schwächen, mit dauernder Nachsicht des Dienstgebers oder nur unter wesentlicher Mithilfe dritter Personen bewältigt werden kann.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001458.X09
Dokumentnummer
JWR_1974001458_19750625X09