Ausführungen allgemeiner Art (über den Gesamtleidenszustand, über die Notwendigkeit einer orthopädischen Versorgung und dgl) können eine zutreffende Ermittlung der MdE nach der Richtsatzverordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung BGBl Nr 150/1965 nicht entkräften.Ausführungen allgemeiner Art (über den Gesamtleidenszustand, über die Notwendigkeit einer orthopädischen Versorgung und dgl) können eine zutreffende Ermittlung der MdE nach der Richtsatzverordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung Bundesgesetzblatt Nr 150 aus 1965, nicht entkräften.