Die unentgeltliche Rückübertragung eines Liegenschaftsanteiles in das Eigentum der Ehegattin auf Grund der Auflösung einer ehelichen Gütergemeinschaft unter Lebenden gem § 1233 ABGB hat in wirtschaftlicher Hinsicht die gleichen Auswirkungen wie eine Schenkung (Hinweis E 9.10.1972, 31/71 und E 29.1.1973, 1472/72).Die unentgeltliche Rückübertragung eines Liegenschaftsanteiles in das Eigentum der Ehegattin auf Grund der Auflösung einer ehelichen Gütergemeinschaft unter Lebenden gem Paragraph 1233, ABGB hat in wirtschaftlicher Hinsicht die gleichen Auswirkungen wie eine Schenkung (Hinweis E 9.10.1972, 31/71 und E 29.1.1973, 1472/72).