Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1185/72
Entscheidungsdatum
10.04.1972
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
24/01 Strafgesetzbuch
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1637/67 E 14. Mai 1968 VwSlg 7352 A/1968 RS 4
Stammrechtssatz
Als öffentlich ist eine Äußerung anzusehen, wenn sie unter Umständen erfolgt, unter denen dafür gesorgt oder doch mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß ihr Inhalt eine Verbreiterung in weiteren Kreisen erlangen müßte. Die Begehung einer strafbaren Handlung in einem ärztlichen Wartezimmer zu einer Zeit, in der sich keine wartenden Patienten mehr in diesem Raum aufhielten, schließt daher die Öffentlichkeit aus (ausführlicher Hinweis auf die Judikatur der Gerichte und die Literatur zum Begriff "öffentlich").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972001185.X01
Dokumentnummer
JWR_1972001185_19720410X01