Ausführungen zur Frage des Einkommensbegriffes des § 13 KOVG unter Berücksichtigung der Grundsätze des Einkommensteuerrechtes jedoch unter Beachtung der aus dem KOVG sich ergebenden Besonderheiten (Hinweis E 6.7.1951, 1810/50, VwSlg 2184 A/1950).Ausführungen zur Frage des Einkommensbegriffes des Paragraph 13, KOVG unter Berücksichtigung der Grundsätze des Einkommensteuerrechtes jedoch unter Beachtung der aus dem KOVG sich ergebenden Besonderheiten (Hinweis E 6.7.1951, 1810/50, VwSlg 2184 A/1950).