Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 0021/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0021/72

Entscheidungsdatum

30.06.1972

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2635/54 E 18. Mai 1955 VwSlg 3749 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gesamteinschätzung ist nicht von einer gegenseitigen Leidensbeeinflussung abhängig, sondern von einem Zusammenwirken aller Dienstbeschädigungen auf die Erwerbsfähigkeit, das auch dann vorliegen kann, wenn sie sich gegenseitig nicht beeinflussen, jedoch in ihrer Gesamtheit auf die Erwerbsfähigkeit nachteiliger Einwirken als eine Dienstbeschädigung für sich allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000021.X02

Im RIS seit

19.09.2002

Dokumentnummer

JWR_1972000021_19720630X02

Navigation im Suchergebnis