Eine medizinisch-fachliche Beurteilung, ist dann keine unzureichende Grundlage für eine behördliche Entscheidung, wenn die Behörde nicht vorher alle Beweismittel über die Krankheitsvorgeschichte in das Ermittlungsverfahren (insbesondere an die Zuleitung an den ärztlichen Sachverständigen) einbezogen hat.