Eine Verletzung des Grundsatzes der "ordentlichen Bewirtschaftung" durch den inzwischen verstorbenen Kriegsbeschädigten bei Übergabe einer Liegenschaft kann nicht dessen Witwe als Rechtsnachfolgerin angelastet werden, wenn der Übergeber Alleineigentümer der Liegenschaft gewesen ist (Hier: Unterlassung des Übergebers, für seine Gattin das freie Wohnungsrecht auszubedingen).