Ausführungen darüber, dass das Einkommen aus der Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Gänze an den Sohn der Versorgungsberechtigten nach § 13 Abs 1 zu ermitteln ist (Hinweis E vom 10.3.1972, 1817/70 und 2274/70).Ausführungen darüber, dass das Einkommen aus der Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Gänze an den Sohn der Versorgungsberechtigten nach Paragraph 13, Absatz eins, zu ermitteln ist (Hinweis E vom 10.3.1972, 1817/70 und 2274/70).