Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1479/70

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1479/70

Entscheidungsdatum

24.09.1971

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Die Unterlassung der Berücksichtigung der akausalen Schädigung eines Auges bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die kausale Schädigung des anderen Auges (Hinweis E 30.1.1957, 1587/55, VwSlg 4261 A/1957, und E 23.4.1958, 2499/55, VwSlg 4646 A/1958) stellt nur dann eine Verletzung von Rechten des Beschädigten dar, wenn die Berücksichtigung der akausalen Schädigung geeignet ist, in Verbindung mit der kausalen Schädigung eine höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bedingen als die letztere allein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001479.X03

Im RIS seit

30.08.2002

Dokumentnummer

JWR_1970001479_19710924X03

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