Der nur steuerlich gerechtfertigte Absetzungsbetrag für die Ehegattin (§ 4 Abs 4 Z 3 EStG) bildet bei Erstellung des Einkommens nach § 13 KOVG keine das Einkommen mindernde Ausgabe, weil durch diesen Betrag keine tatsächliche Vermögensminderung eintritt.Der nur steuerlich gerechtfertigte Absetzungsbetrag für die Ehegattin (Paragraph 4, Absatz 4, Ziffer 3, EStG) bildet bei Erstellung des Einkommens nach Paragraph 13, KOVG keine das Einkommen mindernde Ausgabe, weil durch diesen Betrag keine tatsächliche Vermögensminderung eintritt.