Auf Grund eines Pachtvertrages über den Abbau eines Kiesvorkommens vereinnahmte Entgelte (hier: berechnet nach der Kubatur des gewonnenen Kieses) stellen Einkommen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG dar.Auf Grund eines Pachtvertrages über den Abbau eines Kiesvorkommens vereinnahmte Entgelte (hier: berechnet nach der Kubatur des gewonnenen Kieses) stellen Einkommen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG dar.