Fall eines Kostenzuspruches an den Beschwerdeführer trotz Abweisung der Beschwerde als unbegründet (es ging - im ganzen - um eine Nachversteuerung betr Lohnsteuer und Beihilfenfondsbeitrag; der Bfr hatte die Nachversteuerung an sich, daneben aber auch die Tatsache, daß sich in seiner Bescheidausfertigung ein Rechenfehler fand, bekämpft; in der Sache selbst erfolgte Abweisung, hinsichtlich des Rechenfehlers aber war der Bescheid noch vor Ergehen des VwGH-Erkenntnisses klaglos gestellt worden; eine Einstellung des VwGH-Verfahrens in diesem Punkt erfolgte nicht).