Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1690/68
Entscheidungsdatum
02.10.1969
Index
10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen und
Religionsgemeinschaften
Rechtssatz
Im Verwaltungsverfahren vor einer staatlichen Behörde kann ein Feststellungsbescheid nur über die Zugehörigkeit bzw Nichtzugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft nach staatlichem Recht erlassen werden. Fragen des inneren kirchlichen Rechtes sind hiebei nicht von Bedeutung, ebensowenig wie eine staatliche Feststellung für den autonomen kirchlichen Bereich erfolgen kann.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001690.X01
Dokumentnummer
JWR_1968001690_19691002X01