Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1690/68

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1690/68

Entscheidungsdatum

02.10.1969

Index

10/10 Grundrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen und
Religionsgemeinschaften

Rechtssatz

Im Verwaltungsverfahren vor einer staatlichen Behörde kann ein Feststellungsbescheid nur über die Zugehörigkeit bzw Nichtzugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft nach staatlichem Recht erlassen werden. Fragen des inneren kirchlichen Rechtes sind hiebei nicht von Bedeutung, ebensowenig wie eine staatliche Feststellung für den autonomen kirchlichen Bereich erfolgen kann.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001690.X01

Im RIS seit

14.05.2002

Dokumentnummer

JWR_1968001690_19691002X01

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