Bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage für eine Hausbesorgerin, die einen Aufzug in einem achtgeschossigen Wohnhaus betreut, ist die Höhe des Entgelts für diese Betreuung mit einem Pauschalbetrag von S 150,- zuzüglich eines Zuschlages von S 10,- beginnend mit dem achten Geschoß (und nicht schon mit dem ersten Geschoß), also insgesamt S 160,- anzusetzen.