Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Karosseriebauers unter Zugrundelegung des Berufes eines Facharbeiter der holzverarbeitenden Industrie widerspricht nicht dem Gesetz (Hinweis E 25.9.21961, 1952/1959).Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Karosseriebauers unter Zugrundelegung des Berufes eines Facharbeiter der holzverarbeitenden Industrie widerspricht nicht dem Gesetz (Hinweis E 25.9.21961, 1952 aus 1959,).