Eine Bescheidmäßige Feststellung darüber, ob geltend gemachte Beträge bei der Berechnung des Einkommens gem § 13 KOVG 1957 abzugsfähig sind, ist im Gesetz nicht vorgesehen.Eine Bescheidmäßige Feststellung darüber, ob geltend gemachte Beträge bei der Berechnung des Einkommens gem Paragraph 13, KOVG 1957 abzugsfähig sind, ist im Gesetz nicht vorgesehen.