Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0288/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

0288/65

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß etwa in Ausnahmesituationen, die sich in einem bestimmten Beruf ergeben können, eine Dienstbeschädigung gefahrenverschärfend wirkt, darf nicht abgeleitet werden, daß die Annahme einer solchen Beschäftigung im Falle des Bestehens des Zusammenhanges eine Anerkennung einer Gesundheitsschädigung durch einen Unfall als mittelbare Dienstbeschädigung jedenfalls ausschließen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000288.X08

Im RIS seit

13.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000288_19660128X08

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