Ausführungen, daß bei Beurteilung des Maßes der Beeinträchtigung bei der Bewältigung der Anforderung des zumutbaren Berufes die Tatsache der erfolgten Übergabe der Landwirtschaft außer Betracht zu bleiben hat (Hinweis E 16.11.1955, 2088/55, VwSlg 3887 A/1955).