Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 0229/65

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

0229/65

Entscheidungsdatum

28.01.1966

Index

67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2657/54 E 25. November 1955 VwSlg 3896 A/1955 RS 3

Stammrechtssatz

Zumutbar ist eine Erwerbstätigkeit, die in ihrer sozialen Geltung dem früheren Berufe oder der Vorbildung des Geschädigten wenigstens annähernd gleichkommt. Wirtschaftliche Nachteile sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit nicht zu berücksichtigen.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965000229.X03

Im RIS seit

13.09.2001

Dokumentnummer

JWR_1965000229_19660128X03

Navigation im Suchergebnis