Die Wahrscheinlichkeitsurteile nach § 4 Abs 1 KOVG 1957 sind auch bei der Prüfung von Ansprüchen nach § 34 KOVG 1957 zulässig. (Hinweis auf E vom 9.6.1061, 2039Die Wahrscheinlichkeitsurteile nach Paragraph 4, Absatz eins, KOVG 1957 sind auch bei der Prüfung von Ansprüchen nach Paragraph 34, KOVG 1957 zulässig. (Hinweis auf E vom 9.6.1061, 2039