Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0590/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0590/64

Entscheidungsdatum

11.12.1964

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Beurteilung von Ansprüchen aus der Kriegsopferversorgung ist die sogenannte Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingungen anzuwenden. Danach ist als Ursache der eingetretenen Wirkung die Gesamtheit derjenigen Bedingungen zu werten, die an dem Erfolge wesentlich mitgewirkt haben. Wirken mehrere Bedingungen für einen Erfolg zusammen, so kann nur jene Bedingung als wesentlich gewertet werden, die in ihrer Wirkung den anderen Bedingungen nach Bedeutung und Tragweite annährend gleichwertig ist. (Hinweis auf E vom 21.5.1962, 2297/59, VwSlg. 5804 A/1962)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000590.X02

Im RIS seit

17.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964000590_19641211X02

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