Ausführungen zur Frage der Beweiswürdigung bei verschiedenen Ergebnissen einer gewöhnlichen Röntgen- und einer Röntgenschichtaufnahme. Bei Vorliegen verschiedener Befunde Entscheidung für den, der von mehreren Sachverständigen, die in Kenntnis des abweichenden Befundes waren, als der zutreffende beurteilt wurde, schlüssig.