Die Grundverkehrslandeskommission beim Amte der steiermärkischen Landesregierung ist eine Kollegialbehörde im Sinne des Art. 133 Z. 4 B-VG.Die Grundverkehrslandeskommission beim Amte der steiermärkischen Landesregierung ist eine Kollegialbehörde im Sinne des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG.