Die Vorschreibung einer Einverleibungsgebühr gegenüber einem als kommerzgehörig betrachteten Unternehmen durch die Flachgruppe stellt einen Bescheid dar, gegen den ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig ist (daher Beschwerdelegitimation gegen einen solchen Bescheid) (Hinweis E 4.7.1950, 2057/49).