Ausführungen hinsichtlich des Antrages auf Zusatzrente zur Witwengrundrente im Falle einer Übergabe von Liegenschaften an die Tochter als nachträgliches Entgelt für Arbeitsleistungen und als Heiratsgut (Hinweis E 9.9.1955, 358/53, VwSlg 3813 A/1955).